Rechtsprechung
LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Befristung Justizangestellte NW
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
TzBfG § 14 I Nr. 3, BAT SR 2 y, LPVG NW §§ 66, 72
Befristung Justizangestellte NW - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses (Befristungskontrollklage); Möglichkeit der Prüfung der Wirksamkeit der vorherigen Befristungen bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen auf ihre Rechtfertigung; ...
- Judicialis
TzBfG § 14 I Nr. 3; ; BAT SR 2 y; ; LPVG NW § 66; ; LPVG NW § 72
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ursächlicher Zusammenhang zur Rechtfertigung der Befristung des Arbeitsvertrages einer Justizangestellten durch den Sachgrund der Vertretung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 24.06.2004 - 4 Ca 440/04
- LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 572
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 654/03
Befristung - Vertretung
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04
Es muss sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16 - alle drei Urteile ergangen zu Befristungskontrollklagen befristet beschäftigter Justizangestellter aus Nordrhein-Westfalen).Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber - wie hier - davon ausgehen durfte, der zu vertretende Arbeitgeber werde seine Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen (BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16 unter Hinweis auf BAG 06.12.2000 AP BAT § 2 SR 2 y Nr. 22 und BAG 11.12.1991 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 141).
Der für die Rechtfertigung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG notwendige Kausalzusammenhang zwischen dem befristeten Ausfall des Stammarbeitnehmers und der befristeten Einstellung des Vertretungsarbeitnehmers ist nicht bereits dann zu bejahen, wenn lediglich die fachliche Austauschbarkeit der beiden betroffenen Arbeitnehmer innerhalb der Dienststelle aufgezeigt wird; der notwendige ursächliche Zusammenhang ist dadurch nicht hergestellt (BAG 13.10.2004 -7 AZR 654/03 - demnächst AP TzBfG § 14 Nr. 16).
Vielmehr ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert worden ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerin ansehen zu können (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16).
- BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08
Befristung - Haushalt
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04
Gibt es solche Hinweise nicht, nimmt der Arbeitnehmer das Angebot des neuen befristeten Arbeitsvertrages unter dem Vorbehalt an, der Vertrag solle nur maßgeblich sein, wenn nicht bereits auf Grund einer vorherigen unwirksamen Befristung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11).Es muss sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16 - alle drei Urteile ergangen zu Befristungskontrollklagen befristet beschäftigter Justizangestellter aus Nordrhein-Westfalen).
Vielmehr ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert worden ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerin ansehen zu können (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16).
- BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04
Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04
Es muss sichergestellt sein, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16 - alle drei Urteile ergangen zu Befristungskontrollklagen befristet beschäftigter Justizangestellter aus Nordrhein-Westfalen).Vielmehr ist eine konkrete Darlegung erforderlich, wie die Arbeit umorganisiert worden ist oder hätte umorganisiert werden können, um die Aushilfskraft zumindest mittelbar noch als Vertreterin der zu vertretenden Arbeitnehmerin ansehen zu können (BAG 10.03.2004 AP TzBfG § 14 Nr. 11; BAG 25.08.2004 - 7 AZR 32/04 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 15; BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16).
- BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04
Tätigkeiten können dem Arbeitnehmer zugewiesen werden, wenn die Merkmale der für ihn maßgeblichen Vergütungsgruppe erfüllt sind (BAG 21.11.2002 - 6 AZR 82/01 - DB 2003, 1630; BAG 24.04.1996 und 30.08.1995 AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49 u. 44). - BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01
Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04
Tätigkeiten können dem Arbeitnehmer zugewiesen werden, wenn die Merkmale der für ihn maßgeblichen Vergütungsgruppe erfüllt sind (BAG 21.11.2002 - 6 AZR 82/01 - DB 2003, 1630; BAG 24.04.1996 und 30.08.1995 AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49 u. 44). - BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04
Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber - wie hier - davon ausgehen durfte, der zu vertretende Arbeitgeber werde seine Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen (BAG 13.10.2004 - 7 AZR 654/03 - demnächst: AP TzBfG § 14 Nr. 16 unter Hinweis auf BAG 06.12.2000 AP BAT § 2 SR 2 y Nr. 22 und BAG 11.12.1991 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 141). - BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 707/00
Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04
Eine Verletzung dieses Mitbestimmungsrechts führt zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede (BAG 20.02.2002 AP LPVG NW § 72 Nr. 23 mwN). - BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00
Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung
Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04
Es genügt die Darlegung des Arbeitgebers, dass er rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit gehabt hat, den ausfallenden Mitarbeiter in den Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen (BAG 21.02.2001 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 228).
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05
Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2005 - 11 Sa 1447/04 - wird zurückgewiesen. - ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04 Die Dauer der Befristung bedarf nämlich keiner eigenen Rechtfertigung (st. Rspr. vgl. LAG Hamm 24.02.2005, Az: 11 Sa 1447/04 zitiert nach Juris).
Eine Verletzung dieses Mitbestimmungsrechts führt zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede (BAG 20.02.2002 - 7 AZR 707/00, NZA 2002, 811; LAG Hamm, 24.02.2005, a.a.O.).
Der Arbeitgeber genügt seiner Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat, wenn er dem Personalrat die beabsichtigte Befristungsdauer und den Sachgrund für die Befristung seiner Art nach mitteilt (typologisierende Bezeichnung), (vgl. LAG Hamm, 24.02.2005 a.a.O.; BAG 27.09.2000, AP Nr. 1 zu § 61 LPVG Brandenburg).
- LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05
Befristung, mittelbare Vertretung
Entgegen der Auffassung der Klägerin verlange die Darlegung des Kausalzusammenhangs beim Sachgrund der Vertretung auch nicht zwingend die Darlegung eines Vertretungskonzeptes, vielmehr könne sich der Kausalzusammenhang auch aus anderen Umständen ergeben, so z. B. aus dem Wortlaut des Arbeitsvertrages (LAG Hamm, Urteil vom 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04 -).Zu Unrecht beruft sich das beklagte L3xx ferner auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24.02.2005 - 11 Sa 1447/04 -, in welchem die 11. Kammer im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.08.2001 - 7 AZR 263/00 - (AP Nr. 5 zu § 21 BerzGG = NZA 2002, Seite 85) angenommen habe, die Darlegung des Kausalzusammenhangs beim Sachgrund der Vertretung verlange nicht zwingend den Vortrag eines Vertretungskonzepts, vielmehr könne sich der erforderliche Kausalzusammenhang auch aus anderen Umständen ergeben.